Sprachkurse und Integration
Für wen sind die Kurse geeignet?
- Migranten
- Aussiedler
- Deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund
- EU-Bürger
Und wie funktioniert es?
Sie benötigen einen Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde, vom Jobcenter, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder vom Bundesvertriebenenamt (für Aussiedler). Sie haben noch keinen Berechtigungsschein? Wir kümmern uns um den Antrag. Sie nehmen Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen persönlichen Termin. Wir beraten Sie und stimmen alle weiteren Schritte mit Ihnen ab. Zum Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen (sofern vorhanden) mit:
- Ihren aktuellen Ausweis (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltstitel, Duldung etc.)
- Nachweis über ALG I oder II
- Berechtigungsscheine vom BAMF
Alle notwendigen Formalitäten erledigen wir für Sie!
Termine auf Anfrage!